VGH-Urteil von heute:
„Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. … Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
Abgesehen davon dass die Gegner von Stuttgart 21 seit dem Beginn der Grundwassermanagement-Baustelle gesagt heben das dies rechtswidrig geschehe ist das heutige Urteil von großer Bedeutung.
Das Grundwassermanagement ist der Dreh- und Angelpunkt des sinnlosen Projektes Stuttgart 21.
Mt der heutigen Rechtsprechung wird dies erneut gänzlich in Frage gestellt.
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