Zweiter Jahrestag des „Schwarzen Donnerstag“

Nun ist es schon wieder zwei Jahre her; Wie die Zeit vergeht. doch die Wunden sind noch tief. Vom Schloßgarten ist nichts mehr zu sehen – Von Stuttgart 21 aber ebenso wenig.

Wie ich den 30.09. erlebt habe, könnt ihr hier nochmals nachlesen.
Zum letztjährigen Jahrestag des Schwarzen Donnerstag hatte ich auf twitter diesen tweet losgelassen der Folgen haben sollte.
Am 5. Dezember 2011 bekam ich ein Telefonat und im Anschluß eine Mail mit folgendem Inhalt von der uns so geliebten Polizei Stuttgart:

 

Betreff: Strafanzeige wegen Beleidigung und KunstUrhG
Sehr geehrter Herr André Dietenberger;
ich beziehe mich auf unser geführtes Telefongespräch vom Mo., 05.12.2011, gegen 14:45 Uhr.
Ich habe dabei auf das vorliegende Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Beleidigung – gemäß § 185 StGB und Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) – gemäß § 33 hingewiesen.
Nach erfolgter telefonisch mündlicher Beschuldigten-Belehrung (Mo., 05.12.2011, gegen 14:45 Uhr) baten Sie nochmals um Übersendung des folgenden Sachverhaltes in schriftlicher Form.

Sachverhalt:
Am Di., 04.10. 2010, gegen 16:35 Uhr wurde über das Internetforum „twitter.com“ bekannt, dass Sie, Herr André Dietenberger, auf einen Eintrag in das Forum „Schall und Rauch“ hinweisen.
Laut den vorliegenden Unterlagen und Ausdrucken wurde von Ihnen folgender Hinweis eingestellt:
„…Erinnerung: Prügelglatze: Die Prügelglatze ist vom BFE … Prügelglatze wieder im Einsatz … Polizei…“

Es wird dabei auf den geschädigten Polizeibeamten Dirk Müller hingewiesen, der auf einem Foto mit „eingeschwärzten“ Augen und dem Text „BLACK BULL verteilt Prügel“ abgebildet wurde.

Vermerk:

Laut Ihrer telefonischen Äußerung möchten Sie sich nach dem Erhalt meines „email-Schreibens“ entscheiden, ob Sie eine Stellungnahme zurücksenden wollen oder ob Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen wollen, nicht auszusagen und die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart über den Ausgang des Verfahrens abwarten werden.

Natürlich habe ich keine weitere Stellungnahme dazu abgegeben. Warum auch?!
Zum einen ist „Prügelglatze“ keine Beleidigung und zum anderen hatte ich in diesem tweet lediglich zitiert und nicht mehr. Dazu kommt, daß „Prügelglatze“ eine Person des öffentlichen Interesses geworden ist und daher auch unter diesem Namen bekannt wurde und so auch benannt werden kann.

Lange hörte ich dann nichts mehr davon und vergaß diese witzige Geschichte bis ich am 5. Juni 2012 dann Post vom Landgericht Stuttgart bekam. Dieses teilte mir in einem „Massenbogen“ per Kreuzchen mit das das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt worden wäre.
Das hat mich dann zum einen echt gefreut, zum anderen hätte ich aber auch gerne diesen Witz ernsthaft verhandeln lassen.

Auf jeden Fall sah man hier mal wieder wie irrsinnig die Polizei und Staatsanwaltschaft hinter Stuttgart 21 Gegnern her ist und dabei jeglichen Bezug zur Realität verloren zu haben scheint.

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