VGH: Grundwassermanagement ist rechtswidrig

VGH-Urteil von heute:
„Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. … Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“

Abgesehen davon dass die Gegner von Stuttgart 21 seit dem Beginn der Grundwassermanagement-Baustelle gesagt heben das dies rechtswidrig geschehe ist das heutige Urteil von großer Bedeutung.
Das Grundwassermanagement ist der Dreh- und Angelpunkt des sinnlosen Projektes Stuttgart 21.
Mt der heutigen Rechtsprechung wird dies erneut gänzlich in Frage gestellt.
 Ganz brisant werden nach diesem Rechtsspruch die bisherigen Verwarnungen, Anzeigen und Verfahren die von der Polizei gegen friedliche Bürger bisher rund um das Grundwassermanagement angestrengt wurden.

Es ist nun richterlich bestätigt das dies eine rechtswidrige Baustelle ist.
Somit hat sich zuerst einmal die Polizei strafbar gemacht, indem sie eine rechtswidrige Baustelle „geschützt“ und deren Weiterbau auch noch aktiv unterstützt hat.
Nun müssen umgehend sämtliche Verfahren, Anzeigen etc. die sich aus Blockaden ergaben eingestellt, bzw. schon verurteile wieder rehabilitiert werden!
Die Blockaden etc. wurden immer auf den Hinweis der Rechtswidrigkeit der Grundwassermanagement-Baustelle durchgeführt.

(Noch) Polizeipräsident Thomas Züfle hat nun auch ein großes Problem am Hals. Er versucht seit einiger Zeit friedliche Blockierer und Demonstranten systematisch zu kriminalisieren.
Um weitere Bauarbeiten, unter anderem am Grundwassermanagemant, „reibungslos“ durchführen zu können hat er kürzlich am Cannstatter Wasen eine Gefangenensammelstelle aus Containern für „besonders hartnäckige“ Stuttgart 21 Gegner errichten lassen. Mit dem heutigen Gerichtsurteil ist diese Aktion ohne rechtliche Grundlage.

Wieder einmal sind die Stuttgart 21-Gegener die Hüter des Rechts und mussten  dies wieder gegen rechtsbrechende Institutionen wie die Deutsche Bahn, die Polizei, die Stadt etc. erkämpfen.

Nun bin ich gespannt was die Deutsche Bahn und vor allem aber was die Polizei und Justiz dazu sagen werden und wie sie mit den bisherigen „Straftaten“ und „Ordnungswidrigkeiten“ etc. umgehen werden.
(Noch) Polizeipräsident Thomas Züfle sollte nun ein fairer Demokrat sein und zumindest eine Selbstanzeige machen da er Unrecht zu Recht verholfen und durchgesetzt hat.

Links:
Stellungnahme der Bahn: BUND wird nachträglich gehört; Bahn unterstützt weiteren Prozess
Stuttgarter Zeitung: Bauarbeiten werden gestoppt

Ein Gedanke zu „VGH: Grundwassermanagement ist rechtswidrig

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